
Bei einem Fluglotsenstreich können Flugreisende, nach Angabe der Verbraucherzentrale Berlin, bei einer Streichung des Fluges wegen eines Fluglotsenstreiks ihre Tickets zurückgeben und von der Fluggesellschaft Ihr Geld zurückverlangen.
Wer jedoch seinen Flug von Düsseldorf nach Frankfurt und von Frankfurt nach Los Angeles gebucht hat, bekommt nur das Geld für den Flug Düsseldorf Frankfurt zurück, nicht aber für den Anschlussflug.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraf 651j) können sowohl Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen, wenn die Reise «infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt» wird. Unter höherer Gewalt versteht man außer, Brände und Unfall auch Streik.
Der Reiseveranstalter verliert bei Kündigung des Vertrages den Anspruch auf den vollen Reisepreis und kann nur eine Entschädigung für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch notwendigen Leistungen verlangen.
Diese Bestimmungen gelten laut Schlichtungsstelle Mobilität jedoch nur für Pauschalreisen.
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