Achtung - neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Seit Montag, den 6. November 2006, treten neue Handgepäck-Regelungen der Europäischen Kommission in Kraft:
Jeder Fluggast kann weiterhin ein Stück Handgepäck bis zu 8 kg mit den Höchstmaßen von 56 x 45 x 25 cm (IATA-Standart) mit an Bord nehmen....
Neben den üblichen Handgepäck-Beschränkungen ist zukünftig die Mitnahme von mitgebrachten Flüssigkeiten und Gels nur noch eingeschränkt erlaubt, Fluggäste sollten daher möglichst auf Flüssigkeiten im Handgepäck verzichten und diese im Reisegepäck transportieren.
Diese Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen, ohne Ausnahme!

Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz wie z. B. Getränke Sprays, Shampoos, Gels, Lotionen, Cremes und Zahnpasta, dürfen nur noch in geringen Mengen bis 100ml, in einem vollständig verschließbaren und durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter, mitgenommen werden.
Pro Passagier ist nur 1Beutel erlaubt, welcher an der Sicherheitskontrolle unaufgefordert zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden muss.
Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung wie z.B. Babynahrung) die während des Fluges an Bord benötigt werden, unterliegen nicht der 100ml-Beschränkung und können zusätzlich mitgenommen werden, müssen aber an der Kontrollstelle ebenfalls unaufgefordert zum Durchleuchten vorgezeigt werden.
Allen Passagieren wird dringend empfohlen, die neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck bereits vor Reisebeginn zu berücksichtigen und alle Flüssigkeiten, die nicht während des Fluges benötigt werden, in das aufzugebende Gepäck zu packen.

Getränke die hinter den Sicherheitskontrollen gekauft werden, dürfen mit an Bord genommen werden!
Wie bisher können in den Duty Free-Shops sowie in allen anderen Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen des Flughafens auch Parfüms, Kosmetika oder Spirituosen in den üblichen Verpackungen wie bisher gekauft und innerhalb der EU problemlos mitgenommen werden, solange sie in einem transparenten und vom Verkaufs¬personal versiegelten Beutel zusammen mit dem Kaufbeleg vom selben Tag mitgeführt wird.
Wenn der Beutel bis zum Ende der Reise verschlossen und versiegelt bleibt, gewährleistet das in der EU ein reibungsloses Umsteigen mit den Duty Free-Waren.